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Atemschutzgeräte, filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln

Die Norm DIN EN 149 beinhaltet die Anforderungen und Prüfverfahren für filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel. Atemschutzmasken dieser Norm schützen den Träger vor partikelförmigen Schadstoffen wie Aluminiumstaub und -rauch, Glasfaser, Holzstaub und Aerosolen. Die Schutzstufen sind mit FFP (FFP = Filtering Face Pieces) angeführt und sind in drei verschiedene Stufen unterteilt.

Je nach Art und Konzentration des Schadstoffes unterscheidet man zwischen den drei FFP-Schutzstufen (FFP1, FFP2 oder FFP3).

  • Schutzstufe FFP1
    • Schutz gegen Partikel die weder toxisch noch fibrogen wirken
    • Filterleistung bis zu einem 4-fachen MAK-Wert (maximal Arbeitsplatzkonzentration)
  • Schutzstufe FFP2
    • Schutz gegen gesundheitsschädliche bzw. mindergiftige Partikel, Stäube und Nebel
    • Filterleistung bis zu einem 10-fachen MAK-Wert (maximal Arbeitsplatzkonzentration)
  • Schutzstufe FFP3
    • Schutz gegen giftige Partikel, Stäube und Nebel
    • Filterleistung bis zu einem 30-fachen MAK-Wert (maximal Arbeitsplatzkonzentration)

Zusätzlich wird hinter der Bezeichnung der Schutzstufe immer die Wiederverwendbarkeit der Atemschutzmaske angeführt.

  • R             Filtrierende Halbmaske ist wiederverwendbar. (R = reusable = wiederverwendbar)
  • NR         Filtrierende Halbmaske ist maximal für eine Schicht verwendbar. (NR = non reusable = nicht wiederverwendbar)

Gegebenenfalls kann noch eine weitere Angabe hinter der Wiederverwendbarkeit vermerkt sein:

  • D            Filtrierende Halbmaske ist für Dolomitstaub geeignet und geprüft

Es gibt verschiedenste Arten von Atemschutzgeräten:

  • Partikelfiltrierende Halbmasken ohne Ausatemventil nach DIN EN 149
  • Partikelfiltrierende Halbmasken mit Ausatemventil nach DIN EN 405
  • Halbmasken mit integrierten Filtern nach DIN EN 140, DIN EN 143 und DIN EN 14387
  • Halbmasken mit zu wechselnden Filterpatronen DIN EN 136, DIN EN 143 und Din EN 14387
  • Vollmasken mit zu wechselnden Filterpatronen DIN EN 136, DIN EN 143 und Din EN 14387
  • Gebläse-Atemschutz-Systeme nach DIN EN 12942 oder DIN EN 12941
  • Freitragbare Isoliergeräte – Behältergeräte nach DIN EN 137
  • Nicht freitragebare Isoliergeräte – Frischluft- oder Druckluft-Schlauchgeräte nach DIN EN 14593-1

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