Die Norm DIN EN 149 beinhaltet die Anforderungen und Prüfverfahren für filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel. Atemschutzmasken dieser Norm schützen den Träger vor partikelförmigen Schadstoffen wie Aluminiumstaub und -rauch, Glasfaser, Holzstaub und Aerosolen. Die Schutzstufen sind mit FFP (FFP = Filtering Face Pieces) angeführt und sind in drei verschiedene Stufen unterteilt.
Je nach Art und Konzentration des Schadstoffes unterscheidet man zwischen den drei FFP-Schutzstufen (FFP1, FFP2 oder FFP3).
- Schutzstufe FFP1
- Schutz gegen Partikel die weder toxisch noch fibrogen wirken
- Filterleistung bis zu einem 4-fachen MAK-Wert (maximal Arbeitsplatzkonzentration)
- Schutzstufe FFP2
- Schutz gegen gesundheitsschädliche bzw. mindergiftige Partikel, Stäube und Nebel
- Filterleistung bis zu einem 10-fachen MAK-Wert (maximal Arbeitsplatzkonzentration)
- Schutzstufe FFP3
- Schutz gegen giftige Partikel, Stäube und Nebel
- Filterleistung bis zu einem 30-fachen MAK-Wert (maximal Arbeitsplatzkonzentration)
Zusätzlich wird hinter der Bezeichnung der Schutzstufe immer die Wiederverwendbarkeit der Atemschutzmaske angeführt.
- R Filtrierende Halbmaske ist wiederverwendbar. (R = reusable = wiederverwendbar)
- NR Filtrierende Halbmaske ist maximal für eine Schicht verwendbar. (NR = non reusable = nicht wiederverwendbar)
Gegebenenfalls kann noch eine weitere Angabe hinter der Wiederverwendbarkeit vermerkt sein:
- D Filtrierende Halbmaske ist für Dolomitstaub geeignet und geprüft
Es gibt verschiedenste Arten von Atemschutzgeräten:
- Partikelfiltrierende Halbmasken ohne Ausatemventil nach DIN EN 149
- Partikelfiltrierende Halbmasken mit Ausatemventil nach DIN EN 405
- Halbmasken mit integrierten Filtern nach DIN EN 140, DIN EN 143 und DIN EN 14387
- Halbmasken mit zu wechselnden Filterpatronen DIN EN 136, DIN EN 143 und Din EN 14387
- Vollmasken mit zu wechselnden Filterpatronen DIN EN 136, DIN EN 143 und Din EN 14387
- Gebläse-Atemschutz-Systeme nach DIN EN 12942 oder DIN EN 12941
- Freitragbare Isoliergeräte – Behältergeräte nach DIN EN 137
- Nicht freitragebare Isoliergeräte – Frischluft- oder Druckluft-Schlauchgeräte nach DIN EN 14593-1
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