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Industrieschutzhelme zum Schutz vor fallenden Gegenständen

Industrieschutzhelme müssen die Norm DIN EN 397 erfüllen. Diese Norm ist dazu bestimmt sind, den Träger vor herabfallenden Gegenständen zu beschützen. Ein Industrieschutzhelm bewahrt den Träger bzw. den Kopf vor mechanischen Stößen auf den Kopf und vor möglichen Konsequenzen, wie beispielsweise Gehirnverletzungen und Schädelbruch.

Im Allgemeinen erfüllen Industrieschutzhelme, die der Norm DIN EN 397 entsprechen, folgende Grundanforderungen an Schutzfunktionen:

  • Stoßdämpfung vertikal
  • Durchdringungsfestigkeit (gegen spitze und scharfe Gegenstände)
  • Flammbeständigkeit
  • Gewährleistung des Sitzes
  • Allgemeine Kennzeichnung von EN 812, Name und Zeichen des Herstellers, Datum der Herstellung, Typenbezeichnung, Größe und CE Kennzeichnung

Optionale Anforderungen

  • Einsatz bei sehr niedrigen Temperaturen (-20 °C)
  • Einsatz bei extrem niedrigen Temperaturen (-30°)
  • Einsatz bei sehr hohen Temperaturen (+150 °C)
  • Gefährdung durch kurzfristigen, unbeabsichtigten Kontakt mit Wechselspannungen bis 440 V
  • Einsatz bei Gefährdung durch möglichen kurzfristigen Kontakt mit 1000 Volt
  • Einsatz bei Arbeiten mit geschmolzenem Metall (MM)
  • Einsatz bei Gefährdung durch hohe seitliche Beanspruchung (LD)
  • Flammenbeständigkeit (F)

Einsatzdauer von Industrieschutzhelmen:

  • 4 Jahre Thermoplastische Schutzhelme (Herstellerabhängig)
  • 8 Jahre Duroplastische Schutzhelme (Herstellerabhängig)

Arbeitsschutz

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Arbeitsschutz ist ein sehr komplexes Thema und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Gesetzliche Bestimmungen schreiben die richtige Arbeitsbekleidung und Schutzausrüstung für viele Tätigkeiten vor. Durch Kombination der Einzelkomponenten wie z.B. Brillen, Handschuhe, Helme, Jacke, Hosen oder Schuhe lassen sich kostengünstig die Vorschriften bzgl. Arbeitssicherheit erfüllen.

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