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Kopfschutz

DIN EN 397 - Industrieschutzhelme zum Schutz vor fallenden Gegenständen

Industrieschutzhelme müssen die Norm DIN EN 397 erfüllen. Diese Norm ist dazu bestimmt, den Träger vor herabfallenden Gegenständen zu schützen. Ein Industrieschutzhelm bewahrt den Träger vor mechanischen Stößen auf den Kopf und vor möglichen Konsequenzen, wie beispielsweise Gehirnverletzungen und Schädelbrüchen.

Im Allgemeinen erfüllen Kopfbedeckungen, die der Norm DIN EN 397 entsprechen, folgende Grundanforderungen an Schutzfunktionen:

  • Stoßdämpfung vertikal
  • Durchdringungsfestigkeit (gegen spitze und scharfe Gegenstände)
  • Flammbeständigkeit
  • Gewährleistung des Sitzes
  • Allgemeine Kennzeichnung von EN 812, Name und Zeichen des Herstellers, Datum der Herstellung, Typenbezeichnung, Größe und CE Kennzeichnung

Optionale Anforderungen

  • Einsatz bei sehr niedrigen Temperaturen (-20 °C)
  • Einsatz bei extrem niedrigen Temperaturen (-30°)
  • Einsatz bei sehr hohen Temperaturen (+150 °C)
  • Gefährdung durch kurzfristigen, unbeabsichtigten Kontakt mit Wechselspannungen bis 440 V
  • Einsatz bei Gefährdung durch möglichen kurzfristigen Kontakt mit 1000 Volt
  • Einsatz bei Arbeiten mit geschmolzenem Metall (MM)
  • Einsatz bei Gefährdung durch hohe seitliche Beanspruchung (LD)
  • Flammenbeständigkeit (F)

Einsatzdauer von Industrieschutzhelmen:

  • 4 Jahre Thermoplastische Schutzhelme (Herstellerabhängig)
  • 8 Jahre Duroplastische Schutzhelme (Herstellerabhängig)

DIN EN 50365 – Elektrische isolierende Helme für Arbeiten an Niederspannungsanlagen

Schutzhelme, die nach EN 50365 für elektrisch isolierte Helme zum Arbeiten unter Spannung stehender Teile geprüft sind, müssen nachstehende Forderungen erfüllen:

  • Alle Helme müssen auch die Anforderungen nach EN 397 erfüllen.
  • Schutz vor Wechselspannung bis 1000 V (AC) oder Gleichspannung bis 1500 V (DC)
  • Isolierende Helme dürfen keine leitfähigen Teile enthalten.
  • Belüftungsöffnungen (soweit vorhanden) dürfen keine unabsichtliche Berührung mit unter Spannung stehenden Teilen zulassen.

DIN EN 12492 – Bergsteigerhelm

Auch Bergsteiger sind bei der Durchführung ihrer Aktivitäten diversen Gefahren ausgesetzt.

Kopfbedeckungen für diese Sparte müssen folgende Bestimmung erfüllen: 

  • Stoßdämpfung vertikal, frontal, lateral, dorsal
  • Durchdringungsfestigkeit
  • Trageeinrichtung (Kinnriemen löst bei min. 500 N)
  • Festigkeit der Trageeinrichtung: Kinnriemen darf eine maximale Dehnung von 25 mm aufzeigen
  • Wirksamkeit Trageeinrichtung: Helm darf nicht vom Kopf gleiten

DIN EN 812 – Industrie-Anstoßkappen

Industrie-Anstoßkappen schützen den Kopf vor Verletzungen, schützen sollen, die durch einen Stoß gegen harte, feststehende Gegenstände verursacht werden. Sie dürfen daher keinesfalls als Ersatz für Industrieschutzhelme verwendet werden. Folgende Anforderungen müssen sie erfüllen:

  • Stoßdämpfungsvermögen
  • Durchdringungsfestigkeit
  • Gewährleistung des Sitzes
  • Allgemeine Kennzeichnung von EN 812, Name und Zeichen des Herstellers, Datum der Herstellung, Typenbezeichnung, Größe und CE Kennzeichnung

Arbeitsschutz

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