DIN EN 405 umfasst alle Mindestanforderungen für filtrierende Halbmasken mit Ventilen, die entweder Gasfilter oder Kombinationsfilter enthalten, als Atemschutzgeräte, außer für Fluchtzwecke, fest.
Sie gilt nicht für gasfiltrierende Halbmasken, die keine Ventile haben oder nur mit Ausatemventilen ausgerüstet sind, ebenso gilt sie auch nicht für Geräte, die zum Einsatz kommen, wenn Sauerstoffmangel (Sauerstoff weniger als ein Volumenanteil von 17 %) gegeben ist.
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Arbeitsschutz ist ein sehr komplexes Thema und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Gesetzliche Bestimmungen schreiben oft die richtige Arbeitsbekleidung und Schutzausrüstung für viele Tätigkeiten vor. Durch die Kombination der Einzelkomponenten wie z.B. Brillen, Handschuhen, Helmen, Jacken, Hosen, aber auch die Schuhe lassen sich kostengünstig die Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit erfüllen.
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