Die Norm DIN EN 136 legt die Anforderungen für Partikelfilter fest. Sie sind zur Verwendung als austauschbare Bestandteile von Atemschutzgeräten ohne Luftversorgung, mit der Ausnahme von Fluchtgeräten und filtrierenden Atemanschlüssen, geeignet.
Partikelfilter für Atemschutzmasken schützen den Träger vor partikelförmigen Schadstoffen wie Staub, Rauch und Aerosolen. Die DIN EN 143 unterteilt Partikelfilter in drei verschiedene Schutzstufen – P1, P2 und P3.
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Arbeitsschutz ist ein sehr komplexes Thema und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Gesetzliche Bestimmungen schreiben die richtige Arbeitsbekleidung und Schutzausrüstung für viele Tätigkeiten vor. Durch Kombination der Einzelkomponenten wie z.B. Brillen, Handschuhe, Helme, Jacke, Hosen oder Schuhe lassen sich kostengünstig die Vorschriften bzgl. Arbeitssicherheit erfüllen.
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