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Atemschutzgeräte - Partikelfilter

Bei der Norm DIN EN 143 handelt es sich um Anforderungen für Partikelfilter. Sie sind zur Verwendung als austauschbare Bestandteile von Atemschutzgeräten ohne Luftversorgung geeignet. Davon ausgenommen sind Fluchtgeräte und filtrierende Atemschlüsse

Partikelfilter für Atemschutzmasken schützen den Träger vor partikelförmigen Schadstoffen wie Staub, Rauch und Aerosolen. Die DIN EN 143 unterteilt Partikelfilter in drei verschiedene Schutzstufen – P1, P2 und P3.

  • Partikelfilter P1
    • Schutz gegen Partikel mit niedrigem Abscheidevermögen (bis 4-fachen MAK-Wert)
  • Partikelfilter P2
    • Schutz gegen Partikel mit mittlerem Abscheidevermögen (bis 10-fachen MAK-Wert)
  • Partikelfilter P3
    • Schutz gegen Partikel mit hohem Abscheidevermögen (bis 30-fachen MAK-Wert)

Arbeitsschutz

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Arbeitsschutz ist ein sehr komplexes Thema und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Gesetzliche Bestimmungen schreiben oft die richtige Arbeitsbekleidung und Schutzausrüstung für viele Tätigkeiten vor. Durch die Kombination der Einzelkomponenten wie z.B. Brillen, Handschuhen, Helmen, Jacken, Hosen, aber auch die Schuhe lassen sich kostengünstig die Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit erfüllen.

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