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Atemschutzgeräte - Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer) mit Vollmaske 

DIN EN 137 umfasst die Mindestleistungsanforderungen für Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer) und Vollmaske als Atemschutzgeräte. Davon ausgeschlossen sind Flucht- und Tauchgeräte. Eine solche Ausrüstung ist bei Arbeitssituationen vorgesehen, bei denen die Gefahr der Druckerhöhung in den Druckbehältern durch heiße Umgebungsbedingungen gering ist.

Die Norm DIN EN 137 unterscheidet zwischen Geräten für den Industriebereich (Typ 1) und Geräten für die Brandbekämpfung (Typ 2).

Arbeitsschutz

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Arbeitsschutz ist ein sehr komplexes Thema und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Gesetzliche Bestimmungen schreiben oft die richtige Arbeitsbekleidung und Schutzausrüstung für viele Tätigkeiten vor. Durch die Kombination der Einzelkomponenten wie z.B. Brillen, Handschuhen, Helmen, Jacken, Hosen, aber auch die Schuhe lassen sich kostengünstig die Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit erfüllen.

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