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Gehörschützer

Die allgemeinen Anforderungen der verschiedenen Arten von Gehörschützern ist in der EN 352 1 - 3 geregelt, die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfungen der verschiedenen Arten sind in EN 352-4 - 10 geregelt. Da schädlicher Lärm gesundheitliche Schäden verursacht die irreversibel sind, wurde der Gehörschutz neu bewertet und von der Risikokategorie II in die Kategorie III hochgestuft. Alle Gehörschützer sind nach DIN EN 352 wie folgt zu kennzeichnen:

  • Herstellername oder Handelsmarke und Modellbezeichnung
  • EN-Nummer
  • Hinweisen zum Einsetzen, zur Anwendung und zum Tragen (nach Notwendigkeit)
  • Nenngrößen-Angaben
  • CE-Kennzeichnung
  • Hinweisen zu Wiederverwendbarkeit oder Einmalgebrauch (relevant für Gehörschutzstöpseln)
  • Rechts- beziehungsweise Linkskennzeichnung (bei Otoplastiken)

Arbeitsschutz

Erfüllen Sie schon alle Anforderungen der Arbeitsplatzsicherheit?

Sie finden bei uns ein großes Sortiment, dass nahezu alle Berufsgruppen abdeckt. Unsere speziell geschulten Mitarbeiter unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot, dass genau den Bedürfnissen Ihres Betriebes bzw. Ihres Arbeitsplatzes entspricht. Ihre Sicherheit ist uns ein großes Anliegen! Weiterführende Informationen finden Sie in den unten stehenden Kategorien.

Arbeitsschutz ist ein sehr komplexes Thema und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Gesetzliche Bestimmungen schreiben oft die richtige Arbeitsbekleidung und Schutzausrüstung für viele Tätigkeiten vor. Durch die Kombination der Einzelkomponenten wie z.B. Brillen, Handschuhen, Helmen, Jacken, Hosen, aber auch die Schuhe lassen sich kostengünstig die Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit erfüllen.

Tragen Ihre Arbeitnehmer die richtige Schutzbekleidung?

Nutzen Sie die Möglichkeit und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit unseren Mitarbeiterinnen der Arbeitsschutzabteilung. Unterstützen Sie Ihre Arbeitnehmer und erhöhen Sie deren Sicherheit am Arbeitsplatz.

Unsere Partner im Bereich Arbeitsschutz: